HR-Plattform mit KI: Ohne Mitbestimmung keine Einführung

    Ohne Betriebsratszustimmung sind KI-gestützte HR-Plattformen nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG unzulässig. Arbeitsrechtler Dr. Fülbier beleuchtet Mitbestimmungsrechte, die EU-KI-Verordnung und die Notwendigkeit früher Einbindung für Compliance, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

    HR-Plattform mit KI: Ohne Mitbestimmung keine Einführung

    Die Implementierung moderner HR-Plattformen, insbesondere jener mit Künstlicher Intelligenz, erfordert in Deutschland die umfassende Beteiligung des Betriebsrats. Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) unterliegen derartige Systeme der Mitbestimmung, da sie das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer überwachen können. Diese rechtliche Notwendigkeit unterstreicht Arbeitsrechtler Dr. Ulrich Fülbier mit Blick auf den 4. September 2026, denn ohne eine entsprechende Einigung mit der Arbeitnehmervertretung ist eine Einführung solcher Technologien rechtlich unzulässig. Unternehmen müssen frühzeitig die Rechte des Betriebsrats berücksichtigen, um Compliance sicherzustellen und kostspielige Verzögerungen oder rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

    Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats erstrecken sich über die reine Einführung hinaus auf die konkrete Ausgestaltung und Anwendung der KI-gestützten HR-Tools. Dies betrifft Aspekte wie die Erfassung und Nutzung von Mitarbeiterdaten, die Algorithmen zur Leistungsbeurteilung oder Personalentwicklung sowie die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der KI-Entscheidungen. Mit dem Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung erhalten Arbeitnehmer zudem neue Rechte, die den Schutz vor diskriminierenden oder intransparenten KI-Anwendungen stärken. Die Verordnung verpflichtet Unternehmen zur Risikobewertung und zur Sicherstellung von Datensicherheit und Datenschutzkonformität, was den Verhandlungsspielraum und die Forderungen der Arbeitnehmervertretung zusätzlich untermauern kann. Unternehmen sind gut beraten, einen klaren Rechtsrahmen für die Implementierung zu schaffen.

    Vertragsgestaltung und MBA-Relevanz

    Für Unternehmen ist es entscheidend, bei der Beschaffung solcher HR-Plattformen vertraglich auf spezifische Anforderungen zu bestehen. Dies beinhaltet detaillierte Regelungen zur Datenverarbeitung, zur Interoperabilität mit bestehenden Systemen, zur Anpassbarkeit der KI-Algorithmen sowie zu Transparenzpflichten des Anbieters. Zugleich sollten Unternehmen vertragliche Zusicherungen hinsichtlich der Einhaltung des deutschen und europäischen Arbeits- und Datenschutzrechts einfordern. Für angehende Führungskräfte, insbesondere jene mit einem MBA-Abschluss, sind diese Zusammenhänge von hoher Relevanz. Ihr Studium vermittelt ihnen nicht nur strategisches Managementwissen, sondern auch ein tiefes Verständnis für rechtliche Rahmenbedingungen, Organisationsentwicklung und Change Management. Sie sind in der Lage, komplexe Implementierungsprozesse zu steuern, die sowohl technische, organisatorische als auch mitbestimmungsrechtliche Dimensionen umfassen.