MBA-Titel führen: Anerkennung in DACH, Schreibweise & Stolperfallen
Wie Sie den MBA-Titel in Deutschland, Österreich und der Schweiz rechtssicher führen – plus die häufigsten Fehler im CV und auf der Visitenkarte.
Der MBA ist seit der Bologna-Reform (1999) in DACH ein vollwertiger akademischer Mastergrad, sofern das Programm akkreditiert ist (FIBAA/AACSB/EQUIS/AMBA). Korrekte Schreibweise: „Anna Müller, MBA" – nachgestellt. Eintrag im deutschen Reisepass nicht mehr möglich (seit 2007), in Österreich möglich. Ausländische MBAs benötigen bei behördlicher Verwendung eine ZAB-Bewertung (KMK). Unrechtmäßiges Führen ist nach §132a StGB strafbar.
Darf ich nach dem MBA „Master" im Namen führen?
Ja – in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist der MBA seit der Bologna-Reform (1999/2002) ein vollwertiger akademischer Mastergrad, sofern das Programm akkreditiert ist (FIBAA, AACSB, EQUIS oder AMBA). Sie dürfen den Titel „MBA" oder „Master of Business Administration" nach dem Namen führen (z.B. „Anna Müller, MBA"). Eine Voranstellung („MBA Anna Müller") ist unüblich und nicht korrekt.
Anerkennung in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Deutschland: Anerkannt nach KMK-Beschluss 2003 als „M.B.A." oder „MBA", akkreditiert durch FIBAA/AACSB/EQUIS/AMBA
- Österreich: Geregelt durch Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG), Eintragung beim Wissenschaftsministerium möglich
- Schweiz: Anerkannt durch swissuniversities, AAQ-Akkreditierung für Schweizer Programme; ausländische MBAs nur mit ENIC-NARIC-Bewertung
- EU-weit: Anerkennung durch Bologna-Konvention, hilfreich bei internationalen Karrieren
Häufige Fehler beim Führen des MBA-Titels
- „MBA" im Personalausweis eintragen – nicht möglich (kein staatlicher Grad)
- „Master MBA" verwenden – redundant, MBA enthält bereits „Master"
- „Dr. MBA" – Doktorgrad UND MBA gleichzeitig: „Dr. Anna Müller, MBA" (richtig)
- MBA aus nicht-akkreditiertem Programm im Lebenslauf wie Mastergrad führen – Risiko von Wettbewerbsrechts-Verstößen
- Englischen Titel „Master of Business Administration" und deutschen „M.B.A." parallel führen – einer reicht
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Häufige Fragen
Ist ein MBA aus dem Ausland in Deutschland gültig?+
Wenn die ausländische Institution staatlich oder international akkreditiert ist (AACSB, EQUIS, AMBA) und der MBA auf einem Hochschulabschluss aufbaut, ist die Führung in Deutschland erlaubt. Zur Sicherheit: ZAB-Bewertung (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, KMK) anfordern. Eine spezifische Anerkennung ist nicht zwingend nötig, hilft aber bei Behörden und Arbeitgebern.
Wie führt man den Titel auf der Visitenkarte korrekt?+
„Anna Müller, MBA" oder „Anna Müller, M.B.A." nach dem Namen. Mehrere Titel: „Dr. Anna Müller, MBA". Der Zusatz „(Mannheim Business School)" ist optional und üblich bei renommierten Programmen. Bei mehreren MBAs (selten): nur den höchsten oder spezialisiertesten führen.
Kann ich den MBA in den Reisepass eintragen lassen?+
In Deutschland: nein, akademische Grade werden seit 2007 nicht mehr im Reisepass eingetragen. In Österreich: ja, eintragbar im Reisepass, wenn Eintragung beim Wissenschaftsministerium erfolgt ist. In der Schweiz: nicht vorgesehen.
Wie unterscheidet sich der MBA vom „akademisch geprüften BWL-er"?+
Der MBA ist ein international anerkannter akademischer Mastergrad (300 ECTS aufbauend auf Bachelor). „Akademisch geprüfter Betriebswirt" ist eine VWA-/IWW-Weiterbildung ohne staatlich anerkannten Grad – darf nicht als Master bezeichnet werden. Unterschied: Anerkennung, Tiefe, Praxisbezug der Auslandsmodule.
Darf ich „MBA" führen, wenn ich nur einzelne Module abgeschlossen habe?+
Nein. Der Titel darf erst nach vollständigem Abschluss des akkreditierten Programms (inkl. Master Thesis, je nach Programm 60–120 ECTS) geführt werden. Unrechtmäßiges Führen ist in Deutschland ein Straftatbestand nach §132a StGB.
Quellen & Stand der Angaben
Alle Angaben auf dieser Seite wurden redaktionell geprüft. Stand: September 2026. Zahlen zu Kosten, Gehältern und Rankings stammen aus den folgenden Quellen: