Prüfungsanfechtung: welche Möglichkeiten haben Studierende?
Veröffentlicht am 24. Juli 2018Bei einer Prüfung schlecht abzuschneiden oder durchzufallen ist ärgerlich, vor allem, wenn von dieser die Durchschnittsnote oder gar der Studienabschluss abhängt. Wer beispielsweise durch den gefürchteten Drittversuch fällt, hat viel Zeit und häufig auch viel Geld verloren. Gegebenenfalls kann eine Prüfungsanfechtung mittels der Hilfe von spezialisierten Rechtsanwälten den letzten Ausweg darstellen. Was das ist und was es zu beachten gilt? Hierzu im Folgenden mehr.
Prüfungsanfechtung: was ist das?
Der Begriff „Prüfungsanfechtung“ beschreibt ein (möglicherweise) zweistufiges Verfahren. Wird eine Prüfung nicht bestanden oder ist die Bewertung nicht zufriedenstellend, kann der Prüfling innerhalb von vier Wochen nach Ergebnisbekanntgabe Widerspruch einlegen. Sollte das Widerspruchserfahren nicht den gewünschten Ausgang erzielen, so kann im zweiten Versuch vor Gericht eine Klage eingereicht werden. Eine Prüfungsanfechtung kann jeder vornehmen, auch allein. Das Hinzuziehen von Anwälten wird jedoch dringend empfohlen.
Was kann man anfechten?
In aller Kürze: es kann gegen jede Prüfungsart eine Anfechtung angestrebt werden. Weiter ist es nicht nur möglich den Letztversuch anzufechten, schon das erste Nichtbestehen oder auch eine gewünschte Notenverbesserung kann Gegenstand einer Prüfungsanfechtung sein.
Gründe für eine Anfechtung?
Das Vorliegen eines berechtigten Grunds ist die Voraussetzung für eine Prüfungsanfechtung. Das bedeutet, dass der Prüfling einen Verfahrensfehler, also ein Fehlverhalten bei Durchführung, Bewertung oder Bedingung seitens der Hochschule, nachweisen muss. Derartige Fehlerquellen können beispielsweise wie folgt lauten:
- Nichtbeachtung der Prüfungsordnung und deren Vorgaben
- Unzulässiger Prüfungsstoff
- Zu knapp bemessene Prüfungszeit
- Beeinträchtigung der Prüfungssituation, z.B. durch Lärm
- Befangenheit des Prüfers gegenüber dem Prüfling
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Die Frist einzuhalten ist zwingend notwendig, um die Prüfungsanfechtung durchzuführen. Ist die erhaltene Note nicht zufriedenstellend oder wurde die Prüfung nicht bestanden, ist innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Erfolgt der Widerspruch später, so ist dieser zwecklos.
Ablauf und Ziel einer Prüfungsanfechtung
Ablauf
Im ersten Schritt sollte bei der Prüfungseinsicht das Gespräch mit dem entsprechenden Prüfer gesucht werden. Bleibt dieses erfolglos, so lässt sich die Prüfung anfechten. Innerhalb eines Monats nach Ergebnisbekanntgabe sollte mit Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwaltes ein Widerspruchsverfahren gegen die Erlassbehörde eingeleitet werden. Führt dieses Widerspruchsverfahren bereits zum Erfolg, so ist das Verfahren beendet. Sollte der Widerspruch jedoch keine positive Wirkung für den Studierenden erzielen, so kommt es im zweiten Versuch zu einer Klage vor dem Verwaltungsgericht. Um die Klage einzureichen, ist eine Frist von vier Wochen nach Widerspruchszurückweisung zu beachten.
Ziel
Je nach Ausgangslage der Prüfungsanfechtung können zwei Ziele angestrebt werden:
1. Notenverbesserung:
Wenn nachweislich richtige Antworten als falsch gewertet oder Antworten komplett übersehen wurden, so besteht die Möglichkeit auf eine positive Neu- bzw. einer sogenannten Höherbewertung der Prüfungsleistung.
2. Wiederholung der Prüfung:
Bei Nichteinhalten der Prüfungsbedingungen oder anderen Fehlern in der Prüfungsdurchführung kann im Verfahren die Wiederholung der Prüfung erzielt werden.
Chancen auf Erfolg und Kosten des Verfahrens?
Erfolgschancen
Wie bei allen Verfahren ist es schwer eine allgemeine Erfolgsprognose für Prüfungsanfechtungen zu stellen. In einem ersten Gespräch können fachkundige Experten die Erfolgschancen vorab grob einschätzen. Je eindeutiger jedoch Verfahrensfehler oder eine fehlerhafte Bewertung des Prüflings nachgewiesen werden können, desto höher ist die Aussicht auf Erfolg bei Prüfungsanfechtung. Grundsätzlich verhält es sich hierbei so, dass Verfahrensfehler leichter nachzuweisen sind als Fehler in der Beurteilung.
Kostenfaktor
Bei einer Prüfungsanfechtung sollte immer auch der finanzielle Aspekt in die Überlegung einfließen. Bleibt das Verfahren auf erster Stufe, dem Widerspruchsverfahren, so erwarten den Prüfling bei positivem Ausgang keine Kosten, andernfalls belaufen sich diese auf ca. 100 Euro. Dies verhält sich jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, so tritt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Kraft und das Verfahren kann mehrere Hunderte oder Tausende Euro teuer werden. Gegebenenfalls können derartige Kosten aber von einer Rechtsschutzversicherung, die verwaltungsrechtliche Fälle wie eben eine Prüfungsanfechtung umfasst, gedeckt werden.
Zusammenfassung
Mit Blick auf die möglichen Kosten, die sich auf mehrere Hunderte oder Tausende Euro belaufen können und den nicht garantiert positiven Ausgang der Prüfungsanfechtung sollte die Entscheidung über ein solches Verfahren wohl überlegt sein.
Es wird dringend geraten sich umfassend zu informieren, ebenso empfiehlt sich eine Besprechung mit einem fachkundigen Experten für Prüfungsrecht. Ein spezialisierter Anwalt kann individuell beurteilen ob und wie erfolgsversprechend eine Prüfungsanfechtung für den einzelnen verlaufen kann. Was die Zielsetzung betrifft, ist es leichter eine Verbesserung oder Wiederholung aufgrund eines Verfahrensfehlers zu erzielen als auf Grundlage einer fehlerhaften Beurteilung.
Text-Quelle: Gastbeitrag eology GmbH
Bild-Quelle: Pixabay, @MichaelDBeckwith (CC0-Lizenz)