Neuer juristischer Schwerpunktbereich „Nachhaltigkeit“ an der Universität zu Köln
Ab dem Sommersemester 2024 bietet die Universität zu Köln den deutschlandweit ersten Schwerpunktbereich an, der das omnipräsente Thema der Nachhaltigkeit aus vielfältigen rechtlichen Perspektiven betrachtet.Der Schwerpunkt ist sowohl intra- als auch interdisziplinär angelegt und ermöglicht es den Studierenden, die Veranstaltungsbelegung nach ihren individuellen Fähigkeiten und Vorlieben zu gestalten.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln hat durch Beschluss der Engeren Fakultät vom 19.5.2022 das neue INUR (Institut für Nachhaltigkeit, Unternehmensrecht und Reporting) gegründet.
Wir untersuchen unternehmensrechtliche Fragen rund um das Thema Nachhaltigkeit intradisziplinär rechtswissenschaftlich und interdisziplinär angebunden an die Nachbardisziplinen.
Corporate Governance und Haftungsrecht, Reporting und Prüfung sowie Steuern. Kein „Silo-Denken“, sondern im Team (mit den KollegInnen Johanna Hey, Barbara Dauner-Lieb, Joachim Hennrichs, Jens Koch, Moritz Pöschke u.a.). Vernetzt und im Dialog mit der Praxis und den KollegInnen der Nachbardisziplinen.
Mehr erfahren 🔗 https://inur.uni-koeln.de