Kolumne „Mein Urteil“: Einmal diskriminiert, bis zur Rente entschädigt?

    Werden Bewerber diskriminiert, können sie über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz finanziellen Ausgleich einklagen. Wie lange dieser gezahlt werden muss, hängt vom weiteren Karriereweg des Betroffenen ab.