Die Karrierefrage: Darf mir wegen einer längeren Krankheit gekündigt werden?
Krank zu sein, schützt zwar nicht automatisch vor einer Kündigung. Doch Arbeitgeber scheitern oft vor Gericht, wenn sie Mitarbeiter kündigen wollen, die länger krank waren. Betroffene sollten dennoch ein paar Dinge wissen.
Die Karrierefrage: Darf mir wegen einer längeren Krankheit gekündigt werden?
Krankheit schützt Arbeitnehmer nicht uneingeschränkt vor einer Kündigung. Obwohl eine Erkrankung an sich keinen Kündigungsgrund darstellt, versuchen Arbeitgeber in bestimmten Fällen, das Arbeitsverhältnis aufgrund langfristiger Fehlzeiten zu beenden. Gerichte stellen hierbei jedoch hohe Hürden auf, sodass Kündigungen wegen Krankheit oft scheitern. Betroffene sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen und ihre Handlungsmöglichkeiten kennen, um im Ernstfall angemessen reagieren zu können. Diese Thematik ist nicht nur für Arbeitnehmer relevant, sondern auch für Führungskräfte, die ein profundes Verständnis des Arbeitsrechts benötigen, um rechtssichere Personalentscheidungen zu treffen.
Eine Kündigung wegen Krankheit ist in Deutschland nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Arbeitsrechtlich wird zwischen verschiedenen Fallgruppen unterschieden: Häufige Kurzerkrankungen, langandauernde Erkrankungen und krankheitsbedingte Leistungsminderung. Bei langandauernden Erkrankungen, die oft die größte Unsicherheit auf Arbeitnehmerseite hervorrufen, muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Prognose davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung auch in Zukunft nicht oder nur eingeschränkt erbringen kann. Zudem muss eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen vorliegen, die zum Beispiel durch Produktionsausfälle oder die Notwendigkeit von Ersatzkräften entstehen kann. Schließlich muss eine Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers ausfallen, die auch die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Art der Erkrankung und die soziale Situation des Arbeitnehmers berücksichtigt. Ein wichtiger Aspekt ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), das der Arbeitgeber anbieten muss, bevor er eine krankheitsbedingte Kündigung ausspricht. Wird kein BEM durchgeführt, kann dies die Kündigung unwirksam machen.
Die hohen Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung zeigen sich in der Rechtsprechung. Gerichte prüfen sehr genau, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und ob mildere Mittel zur Verfügung standen. Dies bietet Arbeitnehmern, die von einer solchen Kündigung betroffen sind, eine vergleichsweise gute Ausgangsposition. Es ist ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen und sich über die eigenen Rechte zu informieren. Der Arbeitnehmer hat das Recht, der Kündigung zu widersprechen und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Dabei kann es hilfreich sein, alle relevanten Unterlagen, wie Atteste und Kommunikationen mit dem Arbeitgeber, sorgfältig zu dokumentieren.