Bundesrätin Keller-Sutter gewinnt den Bonus-Streit im Fall CS: Die Kürzungen waren laut Bundesgericht rechtmässig

    Das Bundesgericht stützt Karin Keller-Sutters Kurs: Die Kürzung der Credit-Suisse-Boni durch Notrecht war rechtmässig. Das Urteil wertet den Schutz der Finanzstabilität höher als individuelle Ansprüche der Führungskräfte. Dies könnte Signalwirkung für Klagen zu den AT1-Anleihen haben.

    Bundesrätin Keller-Sutter gewinnt den Bonus-Streit im Fall CS: Die Kürzungen waren laut Bundesgericht rechtmässig

    Das Schweizer Bundesgericht hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die vom Bundesrat angeordneten Kürzungen der Bonuszahlungen bei der ehemaligen Grossbank Credit Suisse rechtmässig waren. Mit diesem Verdikt, das am 15. Oktober 2026 veröffentlicht wurde, korrigiert die höchste richterliche Instanz der Schweiz die vorangegangene Entscheidung der Vorinstanz und stützt damit den harten Kurs von Finanzministerin Karin Keller-Sutter. Das Gericht befand, dass die staatlichen Interventionen im Zuge der Notübernahme durch die UBS im Frühjahr 2023 verhältnismässig und durch das Notrecht gedeckt waren. Damit erleiden zahlreiche ehemalige Führungskräfte der Credit Suisse, die gegen die Streichung ihrer variablen Vergütungen geklagt hatten, eine juristische Niederlage.

    Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung war die Intervention des Bundesrats kurz nach der Rettung der Bank. Die Regierung hatte damals gestützt auf das Bankengesetz verfügt, dass bereits zugesagte, aber noch nicht ausgezahlte Boni für die obersten Führungsebenen teilweise oder ganz gestrichen werden müssen. Während die Vorinstanz zunächst Zweifel an der gesetzlichen Grundlage für einen solch massiven Eingriff in privatrechtliche Arbeitsverträge äusserte, wertet das Bundesgericht den Schutz der Finanzstabilität nun höher als die individuellen Ansprüche der Bankmanager. Die Richter betonten, dass das Vertrauen in den Schweizer Finanzplatz und die Abwendung eines massiven Schadens für die Volkswirtschaft die temporäre Einschränkung von Eigentumsrechten rechtfertigten.

    Signalwirkung für die AT1-Anleihen

    Das aktuelle Urteil wird von Experten auch als wichtiges Signal für andere hängige Verfahren im Kontext der Credit-Suisse-Krise gewertet. Insbesondere für die Klagen im Zusammenhang mit der vollständigen Abschreibung der sogenannten AT1-Anleihen (Additional Tier 1) im Wert von rund 16 Milliarden Franken könnte die Argumentation des Bundesgerichts richtungsweisend sein. Sollte das Gericht auch hier die weitreichenden Kompetenzen der Finanzmarktaufsicht und des Bundesrats bestätigen, müssten Investoren weltweit ihre Erwartungen an den Rechtsschutz bei staatlichen Notmassnahmen in der Schweiz revidieren. Die juristische Bestätigung der Bonus-Kürzungen zeigt deutlich, dass das Prinzip der Eigenverantwortung im Finanzsektor durch die Rechtsprechung gestärkt wird.

    Bedeutung für die Management-Ausbildung und Führungsethik