Wie dein Arbeitgeber deine Weiterbildung finanziell unterstützen kann
Veröffentlicht am 20. Dezember 2022Weiterbildung ist in der heutigen Berufswelt ein wichtiges Thema und für Menschen jedes Alters entscheidend, um am Arbeitsmarkt erfolgreich zu sein und auch zu bleiben. Doch nicht für jede:n ist die Weiterbildung leicht finanzierbar. Welche Rolle dabei der Arbeitgeber spielt und wie er oder sie Mitarbeitende unterstützen kann – auch ohne dabei große finanzielle Mittel in Bewegung setzen zu müssen – erfährst du hier.
Wer sich in der Welt der Weiterbildungen schon ein wenig auskennt, der weiß, dass man für manche Kurse recht tief in die Tasche greifen muss – beispielsweise bei einem MBA oder einem EMBA. Da Bildung aber bekanntermaßen das höchste Gut ist, sollte dies im besten Fall kein Hindernis sein. Deswegen gilt tatsächlich: Wem regelmäßige Weiterbildung und Lifelong Learning ein Anliegen ist, der sollte darin auch investieren wollen und die Kosten nicht scheuen. Der Vorteil ist ja, dass sich diese in eigentlich jedem Falle auch auszahlt.
Vorteile einer Weiterbildung für den Arbeitgeber
Dass die Weiterbildungskosten jedoch auch beim größten Ehrgeiz nicht von jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin getragen werden können, ist trotzdem ein Fakt. Deswegen besteht die Möglichkeit, den Arbeitgeber nach Unterstützung zu fragen. Denn von deiner Weiterbildung profitierst nicht nur du allein, sondern auch dein Unternehmen: Es steigert die Zufriedenheit, Motivation und Produktivität von Mitarbeitenden und es findet ein Transfer vom neu erlernten Know-how zwischen Kolleg:innen und Vorgesetzten statt. Zudem wird meist eine höhere Kundenzufriedenheit durch mehr Kompetenzen und bessere Leistung erzielt. Somit befürworten die meisten Arbeitgeber ebenfalls eine Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden.
Doch auch nicht jeder Arbeitgeber kann die Finanzierung von Weiterbildungen alleine stemmen. Gerade bei kleineren Unternehmen fehlen häufig die Kapazitäten – auch wenn der Wille da ist. Aber welche Möglichkeiten bestehen noch, wie dein Arbeitgeber dir bei den Kursgebühren deiner Weiterbildung finanziell unter die Arme greifen kann?
Übernahme der gesamten Kosten
Wenn dein Unternehmen die gesamten Kosten deiner Weiterbildung für dich übernimmt, dann kannst du dich sehr glücklich schätzen. Diese große Unterstützung wird leider nicht allen von uns zuteil – die Möglichkeit besteht allerdings. Auch große Unternehmen legen immer mehr Wert auf eine regelmäßige Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden und schätzen dabei den Ehrgeiz und die Motivation, da, wie schon oben erklärt, der Betrieb und das ganze Team davon profitieren kann.
Verpflichtung oder Rückerstattung
Eine häufigere Variante ist eine vertragliche Bedingung zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass man zu Beginn der Weiterbildung die gesamten Kosten zur Verfügung gestellt bekommt. Die Bedingung besteht darin, dass man sich als Mitarbeitende:r dann dazu verpflichtet, noch mindestens (im Normalfall) zwei Jahre im Unternehmen zu bleiben. Klingt eigentlich fair, oder? Falls man sich nicht an diese Abmachung hält und beispielsweise zu einem neuen Unternehmen wechselt, besteht die Rückzahlungsverpflichtung und man muss die Kosten der Weiterbildung dann zurückerstatten. In manchen Fällen besteht sogar die Möglichkeit, dass der neue Arbeitgeber die Kursgebühren übernimmt und dem alten Arbeitgeber zurückerstattet.
Arbeitszeit zur Verfügung stellen
Was beim Thema Weiterbildung nicht vergessen werden darf, ist, dass diese natürlich auch etwas deiner Zeit in Anspruch nehmen wird. Viele entscheiden sich deshalb dazu, die Arbeitszeit zu verkürzen und beispielsweise auf 80% zu reduzieren. Eine beliebte Methode der Förderung einer Weiterbildung ist deshalb auch, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmer:innen die Arbeitszeit zur Verfügung stellen. Somit müssen sie ihr Arbeitspensum nicht reduzieren, arbeiten weiterhin 100% und erhalten auch das volle Gehalt. Doch Vorsicht: Auch hier kann die vertragliche Abmachung gelten, dem Unternehmen noch eine gewisse Zeit treu zu bleiben. Wenn man diese Bedingung nicht einhält, kann es zu einer Rückzahlung des Lohns kommen, den man während der Weiterbildung erhalten hat.
Beteiligung an Kosten
Die wahrscheinlich häufigste Variante ist, dass sich dein Arbeitgeber zu einem gewissen Teil an den Weiterbildungskosten beteiligt. Diese Beteiligung kann stark schwanken zwischen 20-80% und hängt oftmals auch davon ab, wie wichtig und fördernd der Lehrgang für dich aber auch für das Unternehmen ist.
Bildungsurlaub
Hast du schon mal etwas von «Bildungsurlaub» gehört? Dies ist eine besondere Form des Urlaubs, welcher der beruflichen Weiterbildung dient. Deswegen wird er auch häufig «Bildungsfreistellung» genannt – denn ein richtiger Urlaub ist es natürlich nicht. Dieser muss vom Arbeitgeber ebenfalls freigegeben werden und gilt leider nicht überall. In Deutschland haben bereits einige Bundesländer die Regelung, dass man Anspruch auf fünf Arbeitstage für eine Fort- oder Weiterbildung hat. Die Voraussetzung ist allerdings, dass die berufliche Weiterbildung auch wirklich notwendig ist – beispielsweise wenn man dringend seine Kenntnisse in einer Sprache für den Job verbessern muss. In der Schweiz gibt es bislang nur rudimentäre Ansätze zur Förderung und Regelung von Bildungsurlauben, jedoch noch keine gesetzliche Regelung. Manche Unternehmen haben jedoch interne Richtlinien, die ihren Mitarbeitenden Bildungsurlaub ermöglichen.
Wenn alle Stricke reißen
In jedem Fall lohnt es sich, mit dem Arbeitgeber über die Wünsche und Vorstellungen zu sprechen. Wie schon erwähnt, existieren auch für Unternehmen einige Vorteile, wenn Mitarbeitende sich regelmäßig weiterbilden lassen. Wenn aber doch keine Unterstützung von deinem Arbeitgeber kommt, kannst du dir auch überlegen, die Kosten selbst zu übernehmen, falls es dir möglich ist. Dadurch hast du allein die Wahl, welche Weiterbildung du machen möchtest und musst diese nicht erklären. Außerdem bist du somit finanziell und vertraglich unabhängig von deinem Arbeitgeber.
Text- und Bild-Quelle: https://eduwo.ch, Autorin: Alica Brückmann